Jährlich werden in Deutschland Hunderttausende
zu Straftätern, weil sie sich nach einem vermeintlichen
Bagatelldelikt vom Unfallort entfernen, ohne sich um den
angerichteten Schaden zu kümmern. Denn das erfüllt den
Straftatbestand der Fahrerflucht. Und die ist kein Kavaliersdelikt.
Ohne Zweifel gehört ein solches Verhalten bestraft. Wer aus
Gleichgültigkeit oder Faulheit davonfährt, hat im Straßenverkehr
nichts zu suchen. Aber es macht zum Beispiel einen Unterschied, ob
sich ein Unfallverursacher absichtlich entfernt oder ohne
Schuldbewusstsein, weil er gar nicht mitbekommen hat, dass er beim
Ausparken ein anderes Auto „angeditscht“ hat – was häufig vorkommt.
Doch in beiden Fällen ist man fahrerflüchtig. Und man wird auch
bestraft, wenn man wenig später Reue zeigt und den verursachten
Schaden bei der Polizei nachmeldet und ihn begleicht. Letzteres sorgt
mit dafür, dass viele sich im Nachhinein erst gar nicht melden. Daher
wären Abstufungen im Strafmaß bei Unfällen mit geringfügigen
Blechschäden sinnvoll und begrüßenswert.
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