Mit dem Ausscheiden von drei Parlamentariern
aus der AfD-Fraktion droht dem NRW-Landtag eine schleichende
Zersplitterung. Zumal sich die Entwicklung angesichts der tief
zerstrittenen Partei fortsetzen könnte. Fraktionslose Abgeordnete in
dieser Größenordnung sind für den parlamentarischen Alltag ein
Problem: Das komplizierte Rede-, Antrags- und Informationsrecht ist
schon unter den fünf Fraktionen schwer genug zu organisieren. Jeder
Fraktionslose kann auf weiteren Rede- und Auskunftsrechten bestehen.
Deshalb erzwingen Fraktionslose stets überproportional viel Aufwand
und Aufmerksamkeit. Als parlamentarische Gruppe müssten die
Fraktionslosen sich koordinieren und auf Störpotenzial verzichten. Im
Gegenzug stünde ihnen ein deutlich sechsstelliges Verwaltungsbudget
pro Jahr zu. Das Steuergeld wäre gut angelegt: Es schützt die
Funktionstüchtigkeit des Parlaments. Zumal es sich nicht um eine „Lex
AfD“ handelt: Auch im Bundestag und in anderen Landesparlamenten gibt
es solche Gruppen. In NRW hat sich bislang nur nie die Frage
gestellt.
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