Die Landesregierung sucht hektisch nach einem
Standort für die Unterbringung von Straftätern, die aus der
Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen. Nach dem Urteil des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wurden bereits
zahlreiche hochgefährliche Kriminelle auf freien Fuß gesetzt. Ab dem
1. Januar besteht nun die gesetzliche Möglichkeit, solche Täter
wieder in geschlossenen Anstalten unterzubringen. Das ist eine gute
Nachricht für alle, die Angst vor Kinderschändern, Vergewaltigern und
Sexualmördern haben. Gleichwohl wäre das Land gut beraten, bei der
Standort-Suche auch die Belange der Anwohner zu beachten – wie jetzt
das Beispiel Neuss zeigt: Ein altes Abschiebegefängnis mitten in der
Innenstadt ist kein geeigneter Ort, um extrem gefährliche Straftäter
zu beherbergen. Da nun kaum noch Zeit ist, einen vernünftigen Platz
zu finden, muss wohl ein anderes Provisorium her: In forensischen
Kliniken sind der Sachverstand im Umgang mit psychisch Kranken und
die notwendigen Sicherheitsstandards vorhanden. Gleichzeitig muss das
Land umgehend mit der Planung für einen Neubau beginnen. Dass dies
bislang unterlassen wurde, muss sich Rot-Grün ankreiden lassen.
Schließlich war seit Monaten klar, dass das Problem der Unterbringung
auftauchen würde – und nicht erst kurz vor Silvester.
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