Das Urteil zu den neuen Drossel-Regeln der
Telekom ist zu begrüßen: Es ist nicht korrekt, den Kunden eine
Flatrate für scheinbar unbeschränkten Internetzugang zu verkaufen und
dann doch eine Volumenbegrenzung festzulegen. Die Erklärung der
Telekom, das maximal zugestandene Volumen von 75 Gigabyte in einem
Monat treffe nur Extrem-Surfer, haben die Richter zu Recht vom Tisch
gewischt: Wegen des Booms bei Video-Downloads werden schon bald große
Teile der Kundschaft so hohe Datenmengen laden. Sollte der Telekom
nun verboten werden, Vielsurfer stärker zu belasten als Wenigsurfer?
Nein. Es ist nur fair, dass diejenigen, die sehr hohe Datenmengen
laden, mehr zahlen als andere Kunden. Immerhin müssen riesige
Investitionen finanziert werden. Außerdem müssen die Tarife nüchtern
betrachtet werden: Der Aufschlag für einen 50 Megabit schnellen
Anschluss mit viel höherem Datenvolumen liegt bei fünf Euro im Monat
gegenüber dem Standardanschluss. Diesen höheren Preis kann die
Telekom verlangen – aber sie muss es ehrlich sagen.
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