Rheinische Post: Kommentar / Totalüberwachung im Job ist vorsintflutlich = Von Maximilian Plück

Wenn ein Chef seinem Angestellten Geld im
Austausch für dessen Arbeitskraft gibt, dann darf er auch erwarten,
dass sich sein Mitarbeiter während der vereinbarten Arbeitszeit voll
und ganz auf den Job konzentriert. Die Realität ist allerdings eine
andere. Ein kurzer Blick aufs Smartphone, bei Facebook schnell
nachschauen, was die Freunde so treiben, oder aber das Telefonat mit
den Kindern – all dies gehört heute für viele Angestellte zum
Arbeitsalltag dazu. Das mag so manchen Chef wurmen, eine ganze
Belegschaft deshalb unter Generalverdacht zu stellen und sie mit
digitalen Spionen rund um die Uhr zu überwachen, rechtfertigt das
nicht. Der Schaden, den solche Big-Brother-Allüren der
Unternehmenskultur zufügen, ist größer als der Nutzen. Um es klar zu
sagen: Ein Chef soll sich nicht von der Belegschaft übertölpeln
lassen. Wenn es einen begründeten Verdacht gibt, dann muss der auch
aufgeklärt werden. Aber es gibt bessere Mittel als die
Totalüberwachung. Das haben die Richter auch so unterstrichen. Und am
besten regelt die Unternehmensführung, was erlaubt ist und was nicht,
mit dem Betriebsrat per Betriebsvereinbarung. Das spart unnötigen
juristischen Ärger.

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