Rheinische Post: Kommentar / Vorteil Luxemburg = Von Henning Rasche

Der Patient eines Krankenhauses erwartet von
seinem Chefarzt medizinische Kompetenz. Ob der Chefarzt in zweiter
Ehe verheiratet ist, wird dem Patienten herzlich egal sein. Es ist
überfällig, dass das Bundesarbeitsgericht diese Priorität betont.
Wiederheirat rechtfertigt keine Kündigung – unabhängig der
Konfession. Das müssen die kirchlichen Arbeitgeber akzeptieren. Auch
wenn sie ihre Regeln überarbeitet haben, erachten sie Heiraten nach
der Scheidung noch als arbeitsrechtlichen Makel. Schluss damit.

Die gerichtliche Odyssee hat in den vergangenen zehn Jahren alle
Instanzen beschäftigt. Vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg kam
ein Machtwort: Das deutsche kirchliche Arbeitsrecht hat dem
europäischen Diskriminierungsverbot zu weichen. Erfurt hat diese
Sicht übernommen und sich gegen das Bundesverfassungsgericht
gestellt. Das Erzbistum Köln prüft, ob es nicht erneut nach Karlsruhe
geht. Es sollte sich dies sparen. Denn: Das Europarecht hat Vorrang,
solange es das Grundgesetz nicht unterminiert. Das ist hier nicht der
Fall. Vorteil Luxemburg.

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