Christian Wulff hat erreicht, was er wollte:
Freispruch erster Klasse. Er kann sich bestätigt fühlen, rechtlich
korrekt gehandelt zu haben. So formulierte er es bei seinem
Rücktritt. Das diente seinerzeit auch der Charakterisierung seines
Amtsverzichtes als politisch statt persönlich motiviert. Andernfalls
hätte er den Ehrensold von gut 200 000 Euro verlieren können Ein
Schuldspruch hätte erneut Rufe nach Kürzung oder Streichung
provoziert. Bei allem Bedauern, dass Wulff zwar den Prozess gewonnen,
seinen Ruf, sein Amt und seine Familie aber verloren habe, kann er
den Ehrensold auch als eine Art dauerhafte Wiedergutmachung des
Steuerzahlers verstehen. Ob die Zeit auch die Wunden heilt, die durch
zweifellos aufgetretene, rufmordähnliche Exzesse geschlagen wurden,
hängt nicht allein davon ab, welche Richtung die gesellschaftliche
Debatte über den Fall Wulff nun nimmt. Sondern auch von Wulff selbst.
Seine Behauptung, immer aufrichtig gewesen zu sein, war wiederholt
leicht zu widerlegen und gehörte zu Wulffs selbstverschuldetem Anteil
am Verlauf der Affäre. Der Freispruch ist insofern nicht nur
Schlusspunkt – sondern auch Auftakt für einen neuen Versuch zwischen
Wulff und seinen Kritikern.
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