Seit Jahren steigt die Zahl der Schutzmaßnahmen
zugunsten von Kindern und Jugendlichen an. 2002 waren es in
Nordrhein-Westfalen 7910 Fälle; inzwischen sind es mehr als 12 000 –
eine höchst beunruhigende Entwicklung. Allerdings mag dabei auch eine
Rolle spielen, dass die Wachsamkeit von Nachbarn und Verwandten
zugenommen hat. Die Hemmschwelle, dem Jugendamt verdächtige
Beobachtungen zu melden, dürfte in den vergangenen Jahren deutlich
geringer geworden sein. In der Regel setzen Inobhutnahmen das
Einverständnis der Eltern voraus, die offenbar zum größten Teil
überfordert sind. Widersprechen sie, muss ihnen das Kind übergeben
werden, sofern keine weitere Gefährdung besteht. Andernfalls muss das
zuständige Familiengericht eine Entscheidung treffen. So oder so: 12
000 Schutzmaßnahmen sind ein Trauerspiel und müssen der Politik ein
Ansporn sein, so früh wie möglich gegenzusteuern. Mit dem
Modellprojekt „Kein Kind zurücklassen“ hat NRW einen richtigen Weg
eingeschlagen. Wann wird sich das auch auf die Zahl der
Schutzmaßnahmen auswirken?
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