Kommunen und Arbeitgeber verlangen wirksame
weitere Erleichterungen für Flüchtlinge beim Zugang auf den
Arbeitsmarkt. „Wer als Asylbewerber jahrelang nicht anerkannt ist,
aber ein faktisches Bleiberecht hat, sollte schnellstmöglich eine
Arbeit aufnehmen dürfen“, sagte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer
des Städte- und Gemeindebundes, der in Düsseldorf erscheinenden
„Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe). „Es sollte grundsätzlich ein
uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang für Geduldete ohne Arbeitsverbot
ab Erteilung der Duldung erlaubt werden“, forderte auch
Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer. Bisher gilt für die über 113.000
Menschen ohne Asylverfahren, die oft schon seit vielen Jahren in
Deutschland leben und geduldet werden, eine Mindestwartezeit von 15
Monaten ab der Duldungsentscheidung, bis sie arbeiten können. Auch
für die größere Gruppe der Asylbewerber verlangen Kommunen und
Arbeitgeber weitere Verbesserungen. So solle die Vorrangprüfung der
Arbeitsagenturen für Asylbewerber bereits nach sechs Monaten und
nicht erst nach 15 Monaten entfallen, forderte Arbeitgeberpräsident
Kramer. „Die Vorrangprüfung ist meist ein rein bürokratischer Akt,
der nur Zeit und Geld kostet, ohne dass Arbeitslose davon
profitieren“, sagte Kramer. Vorrangprüfung bedeutet, dass die
Arbeitsagentur bescheinigen muss, dass eine angebotene Stelle nicht
durch einen Inländer besetzt werden konnte. Auch die generelle
Drei-Monats-Wartefrist für Asylbewerber nach Beginn ihres Verfahrens
müsse ersatzlos gestrichen werden, forderte Landsberg: „Wer als
Asylbewerber anerkannt ist, muss hier sofort arbeiten können, nicht
erst nach drei Monaten“, sagte der Gemeindebunds-Chef.
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