Ein Kommentar von Michael Bröcker:
NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft wagt ein finanzpolitisches
Wendemanöver, um das inzwischen bundesweit verbreitete Etikett der
„Schuldenkönigin“ abzustreifen. Der Vorstoß ist richtig. Wenn sich
die SPD nun doch für eine Schuldenbremse in der Landesverfassung
ausspricht, ist das ein gutes Signal. Politisch zumindest, denn das
über den Länderverfassungen schwebende Grundgesetz verbietet ohnehin
ab 2020 neue Schulden zum Stopfen der Defizite. Ob Kraft es nach der
Vorlage eines Rekordschulden-Etats mit generationengerechter
Finanzpolitik ernst meint, wird erst die Ausgestaltung der
Schuldengrenze zeigen. Zwei Kriterien sind entscheidend: Welches
Defizit gilt als Ausgangswert für den Abbauplan? Wählte Kraft die
(vielleicht erneut verfassungswidrige) Neuverschuldung des laufenden
Jahres, würde sie tricksen. Denn je höher zu Beginn der Wert für das
sogenannte strukturelle Defizit angesetzt wird, desto mehr
Schuldenspielraum hat die Politik in den Folgejahren. Angesichts
wachsender Steuereinnahmen wäre das wenig ambitioniert. Offen bleibt
auch die Frage nach den Ausnahmen beim Schuldenverbot. Erst wer hier
spendablen Politikern Zügel anlegt, belegt eine ehrliche Absicht.
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