Rheinische Post: Krankenkassen müssen Hebammen mit wenigen Geburten einen Zuschlag zahlen

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen ab dem 1.
Juli freiberuflichen Hebammen mit wenigen Geburten einen Zuschlag
zahlen. Profitieren werden insbesondere Hebammen, die Hausgeburten
und Geburten in Geburtshäusern begleiten sowie jene, die im
ländlichen Raum arbeiten oder nur in Teilzeit. Einen entsprechenden
Beschluss fasste am Mittwoch der Gesundheitsausschuss im Bundestag.
Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) begrüßte die Einigung: „Mit
dem Sicherstellungszuschlag wird dauerhaft gewährleistet, dass auch
Hebammen, die wenige Geburten betreuen, ihre Haftpflichtprämien
finanzieren können“, sagte Gröhe der in Düsseldorf erscheinenden
„Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe). Zugleich soll die Qualität
der Hebammen-Arbeit besser sicher gestellt werden als bislang. „Dazu
werden zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Hebammenverbänden
Qualitätsstandards vereinbart“, sagte Gröhe. Hintergrund der
finanziellen Hilfen für die Hebammen sind die stark gestiegenen
Versicherungsprämien, die insbesondere Hebammen mit wenigen Geburten
kaum noch zahlen können.

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