Die Liberalen haben verfassungsrechtliche
Bedenken gegen die Einführung eines Betreuungsgeldes angemeldet und
drohen mit einer Ablehnung im Bundestag. „Ich bezweifle, dass der
Bund für die Einführung eines Betreuungsgeldes überhaupt zuständig
ist“, sagte die Vorsitzende des Familienausschusses im Bundestag,
Sibylle Laurischk, der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“
(Mittwochausgabe). Eine Familienförderleistung wie das Betreuungsgeld
falle unter die konkurrierende Gesetzgebung zwischen Bund und
Ländern. Der Bund sei aber nur dann zuständig, wenn die Herstellung
gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung
der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse
eine bundesgesetzliche Regelung erfordere. „Diese Voraussetzung kann
ich beim Betreuungsgeld nicht erkennen“, betonte Laurischk. „Die
FDP-Fraktion wird einem Gesetz, das verfassungsrechtlich zweifelhaft
ist, nicht zustimmen können.“
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