Rheinische Post: Maas bringt neues Hinterbliebenengeld auf den Weg / Entschädigung für Angehörige von Getöteten spätestens ab Mitte 2017

Nahe Angehörige von Menschen, die durch
Verschulden eines anderen zu Tode gekommen sind, sollen spätestens ab
Sommer 2017 einen Anspruch auf ein neues Hinterbliebenengeld haben.
Das sieht ein Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) vor,
der der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“
(Dienstagausgabe) vorliegt. „Hinterbliebene sollen künftig im Sinne
der Anerkennung ihres seelischen Leids wegen der Tötung eines ihnen
besonders nahestehenden Menschen von dem hierfür Verantwortlichen
eine Entschädigung verlangen können“, heißt es im Gesetzentwurf.
Dieser ging unmittelbar vor Weihnachten in die Ressortabstimmung und
soll spätestens bis Mitte 2017 vom Bundestag verabschiedet werden. Im
Bundesrat ist er nicht zustimmungspflichtig. Anspruchsberechtigt ist
laut dem Entwurf ein Hinterbliebener, „der zur Zeit der Verletzung zu
dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis stand“.
Dieses „wird vermutet, wenn der Hinterbliebene der Ehegatte, der
Lebenspartner, ein Elternteil oder ein Kind des Getöteten war“.
Anspruchsberechtigt könnten auch andere Personen sein, „die jedoch
die Umstände, aus denen sich ihr besonderes persönliches
Näheverhältnis zum Getöteten ergibt, darlegen und gegebenenfalls
beweisen müssen“. Zahlungspflichtig ist der Verursacher. Dies gilt
etwa für Mörder – und damit auch für Terroristen – oder schuldhafte
Verursacher von Verkehrsunfällen mit Todesfolge. Die Höhe des
Hinterbliebenengeldes soll laut Entwurf „angemessen“ sein. Sie
richtet sich nach der Rechtsprechung. In der Koalition wird mit
10.000 bis 60.000 Euro pro Fall gerechnet.

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