Beim Krippengipfel 2007 hatten Bund und Länder
vereinbart, dass ab August 2013 ein Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr gelten soll. Zugleich gingen
die Politiker davon aus, dass die Mehrheit der Eltern von dem Angebot
keinen Gebrauch machen würde. Deswegen verständigten sie sich auf
eine Versorgungsquote von 32 Prozent. Ob diese Annahme richtig ist,
wird sich erweisen. Familienpolitische Experten glauben, dass die
Nachfrage größer sein wird als das Angebot. Doch bereits die Quote
von 32 Prozent bedeutet in der Praxis, dass bis 2013 bundesweit 750
000 Betreuungsplätze vorhanden sein müssen, davon 144 000 allein in
NRW. An Rhein und Ruhr wurden bislang jedoch nur 100 000 eingerichtet
– es klafft mithin eine Lücke von 44 000 Plätzen. Mit großem
finanziellem Aufwand will die rot-grüne Landesregierung den U3-Ausbau
zügig fortführen, der unter der schwarz-gelben Vorgängerregierung
forciert worden ist. Das wird denjenigen Paaren und Alleinerziehenden
zugutekommen, die auf ihre Arbeitseinkommen angewiesen sind. Hinzu
kommt: In den Kitas wird zumeist exzellente Betreuungsarbeit
geleistet. Davon profitieren die Kinder.
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