Nach Auffassung der Bundesregierung können alle
sechs geplanten Gesetze zum Atomausstieg ohne die Beteiligung des
Bundesrats beschlossen werden. Das geht aus einem gemeinsamen
Rechtsgutachten des Innen- und des Justizministeriums für das
Kanzleramt hervor, berichtet die in Düsseldorf erscheinende
„Rheinische Post“ (Freitagausgabe) unter Berufung auf
Regierungskreise. Eine Verkürzung der Laufzeiten für Kernkraftwerke
sei demnach nicht zustimmungspflichtig, hieß es. Damit kann
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) den Atomausstieg ohne die von SPD
und Grünen dominierte Länderkammer durchsetzen. Zu dem Gesetzespaket,
das das Kabinett am 6. Juni beschließen will, gehören neben dem
Atomgesetz das Netzausbaubeschleunigungsgesetz, das
Energiewirtschaftsgesetz, das Baugesetzbuch, die Novelle des
Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) und die Energieeinsparverordnung
für Gebäude. Außerdem will die Bundesregierung zwei Eckpunktepapiere
zur Energie-Effizienz und zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung
beschließen.
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