Die Verbraucherzentrale NRW will nach dem heute
von ihr erwirkten Urteil gegen Volumengrenzen bei Flatrates im
Internet auch gegen andere Internetanbieter vorgehen. „Wenn das
Urteil rechtskräftig wird, werden wir uns genau überlegen, ob wir
auch andere Firmen abmahnen müssen“, sagte Thomas Bradler,
Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale NRW, der in Düsseldorf
erscheinenden „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe). Die Telekom sei
„ja nicht das einzige Unternehmen, das Flatrates im Festnetz bewirbt
und dann in Wahrheit doch Volumengrenzen hat“.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Weitere Informationen unter:
http://