Rheinische Post: Notbehelf Fußfessel

Noch in diesem Jahr will NRW 70 elektronische
Fußfesseln zur Überwachung entlassener Schwerverbrecher anschaffen.
Ob sie gebraucht werden, kann niemand sagen. Der Gesetzgeber hat zwar
das Instrument zur Anordnung dieser Kontrollmaßnahme geschaffen. In
welchem Maße Richter davon Gebrauch machen, bleibt abzuwarten. Schwer
vorstellbar, dass Täter, denen etwa die in NRW eingerichtete
Kontrollgruppe zur Überwachung rückfallgefährdeter Sexualtäter hohes
Gefahrenpotenzial bescheinigt, mit einem Handy am Fuß entlassen
werden. Solche Personen gehören in eine geschlossene Anstalt, zumal
die elektronische Fessel nicht mit engmaschigen Verbotszonen
gekoppelt werden kann. Zwar ist es möglich zu kontrollieren, ob der
Überwachte einen bestimmten Bezirk verlässt. Alle Schulen oder
Kindergärten lassen sich jedoch nicht als Tabubereich hinterlegen.
Geht von dem Täter keine Gefahr aus, dürfte kein Richter das Tragen
einer Fußfessel anordnen. In der Praxis wird nur ein kleiner
Personenkreis für diese Maßnahme infrage kommen. Einen nennenswerten
Sicherheitsgewinn für die Bevölkerung wird es nicht geben. Im Zweifel
bleibt ein richterlich angeordneter Freiheitsentzug die einzige
wirklich sichere Lösung.

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