Rheinische Post: NRW für Videoübertragung von Prozessen

Nordrhein-Westfalen will wichtige
Gerichtsprozesse einer größeren Öffentlichkeit zugänglich machen.
„Eine Videoübertragung kann dazu beitragen, dass mehr Menschen einem
Prozess folgen können, als der Sitzungssaal Plätze bietet“, sagte
NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) der in Düsseldorf
erscheinenden „Rheinischen Post“ (Dienstagausgabe). Zuletzt hatte
es beim Prozess gegen die rechtsterroristische NSU erhebliche
Probleme wegen der begrenzten Zuschauerzahlen im Münchner
Gerichtssaal gegeben. Den Vorschlag für eine Live-Übertragung in
einen Nachbarsaal hatte das Gericht mit Hinweis auf ein
entsprechendes Verbot im Gerichtsverfassungsgesetz abgelehnt. Dessen
Paragraph 169 („Verbot von Ton- und Filmaufnahmen“) soll nach einem
Vorschlag Bayerns für die am Mittwoch beginnende
Justizministerkonferenz geändert werden, damit mehr Medienvertreter
einem Prozess folgen können. „Bestenfalls halbherzig“ nannte
Kutschaty die bayerische Vorlage. „Ich plädiere dafür, dass die
gesamte Öffentlichkeit der Videoübertragung folgen kann“, betonte der
SPD-Politiker. Selbst bei den größten Verfahren könnten dann alle
Interessierten von einem Nebenraum aus einem Prozess folgen.

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