Das „Marktgesetz“, mit dem
NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) zum Schutz des
Einzelhandels den Verkauf von Neuwaren auf Jahrmärkten stark
einschränken will, droht zu scheitern. Der ehemalige Richter am
Bundesverwaltungsgericht, Martin Pagenkopf, hält die Pläne für
„verfassungswidrig“. Ein noch unveröffentlichtes Gutachten des
renommierten Juristen, aus dem die Rheinische Post (Montagausgabe)
zitiert, macht sechs potenzielle Verstöße gegen das Grundgesetz und
einen gegen das Europarecht aus. „Das geplante Marktgesetz NRW ist
verfassungswidrig und unionsrechtswidrig“, heißt es in dem Gutachten,
das der Verband Deutscher Marktgestalter (VDM) in dieser Woche
vorstellen will. Das Gutachten sieht Konflikte mit den Grundrechten
auf Berufs-, Eigentums- und Handlungsfreiheit. Außerdem würde NRW mit
dem Gesetz „die Gesetzgebungskompetenz des Bundes, namentlich
Kompetenztitels des Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG – Recht der Wirtschaft –
verletzen“, zitiert die Rheinische Post aus dem Gutachten.
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