Rheinische Post: NRW vertagt Entscheidung zur Grundsteuerberechnung

Auch wenige Tage vor der Abstimmung im Bundesrat am kommenden
Freitag ist der künftige Umgang der NRW-Landesregierung mit der Grundsteuer
unklar. „Nordrhein-Westfalen wird im Bundesrat der Grundgesetzänderung
zustimmen“, kündigte ein Sprecher des NRW-Finanzministeriums gegenüber der
Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Dienstag) an. Allerdings lässt das Land offen,
ob es von der vorgesehenen Öffnungsklausel für Länder Gebrauch machen wird: „Für
eine etwaige Nutzung der Länderöffnungsklausel gilt nicht die vom
Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist bis zum 31. Dezember. Diese Entscheidung
kann daher ohne zeitlichen Druck im kommenden Jahr getroffen werden. In
Abstimmung mit anderen Bundesländern werden wir dazu noch weitere Berechnungen
und Analysen durchführen“, sagte der Sprecher.

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