Rheinische Post: NRW will Klagen gegen Hundesteuern oder gegen lokale Satzungen beschleunigen und vereinfachen

Das Land NRW will es den Bürgern ab 2019
ermöglichen, gegen lokal festgelegte Regeln direkt vor dem
Oberverwaltungsgericht zu klagen, wenn sie davon betroffen sind. Eine
Vorlage dazu soll der Justizausschuss des Landtages nächste Woche
Mittwoch diskutieren, bevor der Landtag die Gesetzesänderung
absegnet. Das berichtet die Düsseldorfer „Rheinische Post“ (Freitag).
Bisher müssen die Bürger gegen Satzungen der Kommunen und
entsprechende Verordnungen des Landes zuerst eine Klage beim
einfachen Verwaltungsgericht einreichen, bevor das Verfahren beim
Oberverwaltungsgericht landet. Durch das neue Verfahren werde
„schnell Rechtssicherheit für alle geschaffen“, sagte
NRW-Justizstaatssekretär Dirk Wedel (FDP) der Redaktion. Zudem würden
Ressourcen geschont, insbesondere bei den überlasteten
Verwaltungsgerichten. Laut Auskunft des Justizministeriums würde die
Reform unter anderem bei folgenden Themen Klagen beschleunigen:
Hundesteuern, Festlegung von Kita-Gebühren über eine Satzung,
Festlegung von Ladenöffnungszeiten am Wochenende, Regeln für den
Taxiverkehr, Spielgerätesteuern, Hebesätze bei der Gewerbesteuer,
Aufwandsteuer für Pferde, Satzungen für die Müllabfuhr. SPD und Grüne
im Landtag zeigten auf Anfrage Sympathie für den Vorstoß, CDU und FDP
unterstützen ihn sowieso.

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