Ein Kommentar von Eva Quadbeck:
Die Anlaufstelle der Bundesregierung für Opfer sexuellen
Missbrauchs ist eine wichtige Einrichtung, die über die Zeit bis Ende
Oktober hinaus erhalten bleiben sollte. Sie bietet Betroffenen die
Chance, über ihr Schicksal zu berichten, ernstgenommen zu werden und
konkrete Hilfen zu erhalten. Ihre Existenz sorgt zudem dafür, ein
Thema, in dem es eine enorm hohe Dunkelziffer und Schweigen über
schwere Vergehen gibt, ins Licht der Öffentlichkeit zu rücken. Das
kann den Opfern Mut machen, ihre Geschichte zu erzählen. Eine solche
Anlaufstelle, die für die Betroffenen Impulsgeber ist, sich zu
wehren, kann auch abschreckend auf mögliche Täter wirken. Bergmann
hat sich gestern zur fordernden Anwältin der Opfer gemacht. Das ist
angesichts der unendlich vielen erschütternden Geschichten, die sie
hören und lesen musste, folgerichtig. Wahrscheinlich werden sie die
Schicksale auch über ihre eigentliche Tätigkeit als
Missbrauchsbeauftragte hinaus tief berührt haben. Ihre Forderungen
für die Opfer sind weitreichend. Es ist zu hoffen, dass sie damit
nicht Hoffnungen geweckt hat, die am Ende nicht erfüllt werden
können. Bislang gibt es im Bundeshaushalt keinen Etat für
Missbrauchsopfer.
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