Dass Politiker – Regierungsmitglieder wie
Abgeordnete – vernünftig bezahlt werden müssen, steht außer Frage.
Andernfalls würde kaum ein kluger Kopf die Mühen und die
Verantwortung auf sich nehmen, die mit Amt und Mandat verbunden sind.
Insofern ist gegen eine angemessene Alimentierung nichts zu sagen.
Anders verhält es sich mit den daraus resultierenden
Versorgungsansprüchen. Nicht nur in NRW, aber eben auch hier, ist
Wildwuchs entstanden. Es kann nicht sein, dass Politiker, die bereits
von einer Rente ab 69 reden, für sich Regelungen in Anspruch nehmen,
von denen der Normalbürger nur träumen kann, weil er sie durch
lebenslange Arbeit nie und nimmer erwerben wird. Insofern ist der
Vorstoß des Steuerzahlerbundes NRW zu begrüßen. Es wird höchste Zeit,
dass der Pensionsdschungel gelichtet wird. Bei den Abgeordnetendiäten
hat die Organisation, die auf einen sorgsamen Umgang mit dem
Steuergeld pocht, den Landtag schon einmal getrieben. Nun schickt sie
sich erneut an, den Politikern Dampf zu machen. Über Einzelheiten des
Reformvorstoßes kann man gewiss streiten, doch insgesamt geht er in
die richtige Richtung: ein zweckgebundener Zuschuss für die
Alterssicherung von Ministern und Regierungschefs während ihrer
aktiven Zeit. Der Rest ist Privatsache.
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