Ein Kommentar von Maximilian Plück:
Dass gerade einmal 200 Vorfeldlotsen mit der Unterstützung von nur
zwölf Fluglotsen den Betrieb an Deutschlands größtem Flughafen
vollständig zum Erliegen bringen können, ist Resultat der
Rechtsprechung der vergangenen Jahre. Erst ließ das
Bundesarbeitsgericht Solidaritätsstreiks grundsätzlich zu, dann
kippten die Erfurter Richter auch noch das Prinzip der Tarifeinheit,
das nur einen Tarifvertrag pro Unternehmen zulässt. Beide
Entscheidungen gestehen den Mini-Gewerkschaften eine extreme
Machtfülle zu. Bis heute hat die Politik kein Rezept dagegen
gefunden. Dabei hätte sie zumindest für ein gesetzlich geregelte
Tarifeinheit Unterstützer. Arbeitgeber und die großen
DGB-Gewerkschaften haben ein Interesse daran, dass die
Kleinstgewerkschaften nicht zu viel Einfluss gewinnen. Denn dann
könnte es zu britischen Verhältnissen kommen – das Land würde mit
Arbeitskämpfen am laufenden Band überzogen. Es besteht wenig
Hoffnung, dass die nun aufflammende politische Diskussion über ein
Verbot von Solidaritätsstreiks und eine Regelung zur Tarifeinheit am
Ende handfeste Resultate bringt. Zu bequem ist es für die Politik,
die Entscheidungen den Gerichten zu überlassen. Diese müssen dann
weiter von Fall zu Fall über die Verhältnismäßigkeit von Streiks
entscheiden. Eine klare politische Regel wäre sinnvoller.
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