Rheinische Post: Polizei will Blutproben bei Trunkenheit als Beweis vor Gericht abschaffen

Am Dienstag startet ein bundesweites
Forschungsprojekt der Hochschule der Sächsischen Polizei, das belegen
soll, dass Alkoholatemtests bei Verkehrsstraftaten als Beweis vor
Gericht ausreichen. Bei dem Projekt werden laut Erlass des
NRW-Innenministeriums, der der „Rheinischen Post“ (Dienstagausgabe)
vorliegt, Beschuldigte, die im Verdacht stehen, eine
Trunkenheitsfahrt begangen zu haben, gebeten, auf freiwilliger Basis
zwei zusätzliche Atemalkoholproben abzugeben.

Die Polizei will mit dem Forschungsprojekt beweisen, dass eine
Atemalkoholmessung bei Verkehrsstraftaten als Beweis vor Gericht
ausreicht. „Es ist zweifelsfrei, dass eine beweissichere
Atemalkoholanalyse gegenüber einer Blutentnahme einen geringeren
Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit darstellt“,
sagte der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Erich
Rettinghaus der „Rheinischen Post“.

An dem Test nehmen dem Ministererlass zufolge in NRW 20
Kreispolizeibehörden teil, darunter Mönchengladbach, Düsseldorf und
Duisburg. Der Test soll ein Jahr dauern.

Die Atemmessung kann bislang mangels einer gesetzlichen Regelung
nur zur gerichtsfesten Beweisgewinnung bei trunkenheitsbedingten
Ordnungswidrigkeiten herangezogen werden.

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