Rheinische Post: Polizeigewerkschaft sieht im Fall Sachsen arbeitsrechtliche Probleme

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der
Gewerkschaft der Polizei, Jörg Radek, sieht mögliche
arbeitsrechtliche Probleme im Fall eines sächsischen
LKA-Mitarbeiters, der bei einer Pegida-Demonstration Journalisten
bedrängt haben soll. „Im konkreten Fall des sächsischen Mitarbeiters
könnten mögliche arbeitsrechtliche Probleme im Raum stehen, die es
gegebenenfalls aufzuarbeiten gilt“, sagte Radek der Düsseldorfer
„Rheinischen Post“ (Freitag). „Er darf nach dem Mäßigungsgebot nicht
einfach Parolen grölen oder fragwürdige Transparente hochhalten.“
Radek wies jedoch darauf hin, dass auch ein Tarifbeschäftigter des
Landeskriminalamtes das Recht habe, seine Meinung frei zu äußern.
„Ich habe keine Erkenntnisse für einen sogenannten Sachsensumpf und
kein Verständnis für den Begriff ,Pegizei–„, sagte Radek. Die Polizei
sei ein Querschnitt der Gesellschaft. „Solange die AfD und Pegida
nicht als klar verfassungsfeindlich eingestuft sind, darf auch ein
Polizeibeschäftigter Anhänger dieser Partei und Gruppierung sein,
dies jedoch, vor dem Hintergrund des Mäßigungsgebots.“

Zum Einsatz der Polizei und den Äußerungen von Sachsens
Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sagte der
Vize-Gewerkschaftschef: „Der Ministerpräsident Sachsens hat sehr früh
reagiert und sich vor die Beamten gestellt. Grundsätzlich ist das zu
begrüßen“, so Radek. Aber Einsatzverläufe seien oft komplex. „Er
hätte noch etwas abwarten sollen, bis der Sachverhalt weitgehend
aufgeklärt wurde. Aber auch bei der sächsischen Polizei kann man
durchaus von einem weniger geglückten Einsatz sprechen“, sagte Radek.

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