Als erstes größeres Vorhaben bringt das neue
rot-grüne Kabinett die Novelle zum Nichtraucherschutz auf den Weg. Es
handelt sich um einen rigorosen Entwurf, der – genauso wie in Bayern
– kein Hintertürchen mehr offenlässt. Nicht einmal zu Karneval oder
zur Kirmes soll es Ausnahmen geben. Muss das wirklich so sein? Die
schwarz-gelbe Regierung, die 2008 das erste Nichtraucherschutzgesetz
in Kraft gesetzt hat, ließ sich noch von dem Gedanken leiten, dass es
eng umrissene Raucher-Freiräume in der Gastronomie geben soll. Doch
in der Auslegung der Bestimmungen haben sich die Wirte überaus
kreativ gezeigt. Zwar sind die „Raucherclubs“ inzwischen verboten,
aber dennoch ist es sinnvoll, die noch bestehenden Ausnahmen zu
beseitigen und ein umfassendes Rauchverbot zu verhängen. Alles andere
schafft Rechtsunsicherheit, reizt zum Klagen und endet womöglich in
der juristisch verfügten generellen Freigabe des Rauchens, die kaum
jemand noch will. Wer unbedingt paffen möchte, kann dies ja draußen
tun. Die Behauptung, das neue Gesetz bedeute das Aus für Tausende von
Kneipen, erscheint überzogen. Allerdings sollte Rot-Grün die
Bedenken, die in der Anhörung noch vorgetragen werden, sorgsam
abwägen. Das Gesetz muss juristisch wasserdicht sein. Sonst steht die
Regierung Kraft blamiert da.
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