Rheinische Post: Rechnungshof kritisiert von der Leyens Arbeitsmarktreform

Der Bundesrechnungshof hat die Reformpläne von
Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) zur Straffung der
Arbeitsmarktinstrumente scharf kritisiert. Die Bonner Prüfer
befürchten erhebliche Schwierigkeiten für Jobvermittler durch die
Ausweitung der Beurteilungs- und Ermessensspielräume und machen
„grundsätzliche und schwerwiegende Bedenken“ gegen die geplanten
Regelungen der Vergütungssysteme für außertarifliche Mitarbeiter der
Bundesagentur für Arbeit geltend. Das geht aus einer 25-seitigen
Stellungnahme der Behörde an das Ministerium hervor, die der in
Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe)
vorliegt. Die fachlichen und rechtlichen Kompetenzen der Mitarbeiter
in den Jobcentern reichten für die zusätzlichen Handlungsspielräume
nicht aus und müssten „erheblich ausgebaut werden“, heißt es. Die
Bundesagentur für Arbeit müsse Schulungen, Arbeitshilfen,
Hospitationen und Weisungen anbieten, fordert der Rechnungshof. Die
unterschiedlichen Organisationsformen und Zuständigkeiten von
kommunalen Trägern und Arbeitsagenturen erschwerten verlässliche
Zielvereinbarungen für die Arbeitsvermittlung. Ohne verlässliche und
valide Kennzahlen könne der Gesetzgeber die Leistungen der
Arbeitsförderung und den Umfang des Handelns der Bundesagentur aber
nicht beurteilen, schreiben die Prüfer. Die von von der Leyen
geplante Ermächtigung des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit zu
einer eigenständigen Regelung der Entlohnung der außertariflichen
Mitarbeiter schwäche die Rechte des Bundes. Dies führe zu einer
„weiteren Verselbstständigung und Abkoppelung der Bundesagentur für
Arbeit von der Bundesverwaltung“.

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