Rheinische Post: Recht haben und Recht bekommen

Ein Kommentar von Eva Quadbeck:

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, Deutschland eine
Entschädigungszahlung aufzubrummen, weil es einen Gewalttäter in
nachträgliche Sicherheitsverwahrung genommen hat, ist ein erneuter
Beleg dafür, dass Recht haben und Recht bekommen zwei verschiedene
Paar Schuhe sind. Deutschland hat erneut damit Bruchlandung erlitten,
dass es im Justizsystem mit Menschenrechten besonders sorgfältig
umgeht. Denn hierzulande bedeutet lebenslänglich, dass ein Mensch 15
Jahre in Haft bleibt. Der Staat hält also grundsätzlich alle Menschen
für resozialisierbar, was im Sinne der Menschenrechte ein großzügiger
Ansatz ist. Wer am Ende dieser Haftzeit immer noch als gefährlich
gilt, bleibt in Sicherungsverwahrung. Die Richter in Straßburg haben
nun zum zweiten Mal beanstandet, dass diese Sicherungsverwahrung
nicht nachträglich angeordnet werden darf. Dies ist in Deutschland
auch nicht mehr Praxis, aber es gibt noch gefährliche Altfälle. In
anderen Ländern bedeutet lebenslänglich bis zum Ende des Lebens. Sie
geben ihren Straftätern weniger Chancen auf Resozialisierung und
müssen sich dafür nicht mit Verurteilungen aus Straßburg
herumschlagen. Aus Sicht der Bürger ist ein solches Urteil völlig
unverständlich. Sie fragen zu Recht: Wer schützt uns vor den
entlassenen Gewalttätern?

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