Durch die von der EU und Kanada zusätzlich
geplante „gemeinsame Auslegungserklärung“ zum Freihandelsabkommen
CETA können wesentliche Kritikpunkte an dem umstrittenen Pakt nicht
ausgeräumt werden. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten des
Nürnberger Völkerrechtlers Markus Krajewski im Auftrag der Grünen,
das der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“
(Montagausgabe) vorliegt. „Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass
die Gemeinsame Auslegungserklärung die bisherige Kritik am
CETA-Kapitel zum Investitionsschutz nicht relativiert, da für keine
der umstrittenen und kritischen Punkte rechtssichere Verbesserungen
oder Lösungen angeboten werden“, heißt es in dem Papier.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) will dem vorläufigen
Inkrafttreten von CETA bereits am Dienstag im EU-Handelsministerrat
zustimmen. „Die Bewertung lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen
übrig: Die hektischen Rettungsversuche von Herrn Gabriel für CETA
sind auf ganzer Linie unglaubwürdig“, sagte Grünen-Fraktionschef
Anton Hofreiter der Zeitung. „Gabriels nachträgliche Erklärung zu
Ceta entpuppt sich immer mehr als Luftnummer“, fügte Grünen-Expertin
Katharina Dröge hinzu.
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