Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes,
Christoph Frank, lehnt die vom Präsidenten des
Bundesverfassungsgerichts geforderte Gebühr gegen mutwillig erhobene
Verfassungsbeschwerden ab. Frank sagte mit Blick auf den heutigen
Festakt zur Gründung des höchsten Gerichts vor 60 Jahren, gegenüber
der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe):
„Das Ansehen des Gerichts ist derart hoch, dass man den Zugang nicht
durch finanzielle Hürden wie eine „Mutwillensgebühr“ zwischen 50 und
5 000 Euro einschränken sollte.“ Das Jedermann-Recht der
Verfassungsbeschwerde stehe für die rechtsstaatliche Grundqualität
des Staates insgesamt, und es habe dem Gericht selbst zu hohem
Respekt in der Bevölkerung verholfen. Der Richterbund-Vorsitzende
setzte hinzu, das höchste Gericht müsse so ausgestattet werden, dass
durch wirksame Vorprüfungsverfahren offensichtlich unbegründete oder
nur querulatorische Verfassungsbeschwerden aus der Flut der
Beschwerden zur Entlastung der beiden Senate ausgesiebt werden
können.
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