Rheinische Post: Richterbund verteidigt Ermittlungen gegen Edathy

Der Deutsche Richterbund verteidigt das
Vorgehen der Staatsanwaltschaft in Hannover im Fall des
SPD-Politikers Sebastian Edathy. Der Vizevorsitzende des
Richterbundes in NRW, Jochen Hartmann, verwies gegenüber der in
Düsseldorf erscheinenden Rheinischen Post (Dienstagausgabe) auf
Paragraf 152 Abs.2 der Strafprozessordnung und eine gefestigte
Rechtsprechung zu Ermittlungen bei einem Anfangsverdacht. Nach einer
Entscheidung des Landgerichts Duisburg von 2007 und sonstiger
gesicherter Rechtsprechung sei es ständige Praxis, gegen Personen zu
ermitteln, die im Grenzbereich zwischen strafbarer Kinderpornografie
und straflosem Besitz von sexualisierten Nacktabbildungen
Minderjähriger aktiv sind. Für einen Anfangsverdacht genügten auch
entfernte Indizien. Bei der Beurteilung, ob ermittelt werden soll,
könne sich die Strafverfolgungsbehörde an kriminologischen
Erfahrungswerten orientieren. Die Staatsanwaltschaft Hannover sei
geradezu verpflichtet gewesen, bei der offenkundigen Affinität
Edathys zu bestimmten sexualisierten Darstellungen von Kindern und
Jugendlichen dem Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung
nachzugehen.

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