NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD)
hat die Sozial-Zuweisungen an gemeinnützige Organisationen in NRW
gekürzt. Im vergangenen Jahr gingen landesweit nur noch sieben
Prozent der Gelder, die NRW von Verdächtigen im Gegenzug für die
Einstellung eines Steuerstrafverfahrens eingenommen hat, an
gemeinnützige Institutionen in NRW. Der Rest kam dem Landesetat
zugute. Das berichtet die in Düsseldorf erscheinende „Rheinische
Post“ (Dienstagausgabe). Im Jahr 2010 schüttete das Land noch 15
Prozent für soziale Zwecke aus. Das geht aus der Antwort der
Landesregierung auf eine Anfrage des FDP-Fraktionsvize Ralf Witzel
hervor. Die Finanzämter können gegen Zahlung einer Geldauflage von
der Verfolgung von Steuerdelikten absehen. Obwohl die Finanzämter
2010 mit 14,56 Millionen Euro deutlich weniger Geldauflagen-Einnahmen
hatte als 2015 (18,79 Millionen Euro), bekamen die gemeinnützigen
Einrichtungen wegen der schlechteren Ausschüttungsquote 2015 weniger
davon ab (1,4 Millionen Euro) als 2010 (2,2 Millionen Euro).
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