Rheinische Post: Rückfälliger Täter

Ein aus der Sicherungsverwahrung entlassener
Sexualverbrecher soll sich in Duisburg-Homberg an ein Mädchen
herangemacht haben. Menschen im Ortsteil sind empört. Mütter lassen
ihre Kinder nicht mehr alleine zur Schule oder mt dem Bus fahren.
Denn im benachbarten Duisburg-Rheinhausen hat sich vor kurzem ein
zweiter kürzlich entlassener Schwerverbrecher niedergelassen. Beiden
Tätern hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte zur Freiheit verholfen. Die Straßburger Richter halten
die nachträgliche Verlängerung der einstmals auf zehn Jahre
befristeten Sicherungsverwahrung für rechtswidrig. Seitdem spielen in
Deutschland Oberlandesgerichte Gesetzgeber. Während das OLG Hamm sich
als verlängerten Arm der Straßburger Europarichter sieht und
Schwerverbrecher in die Freiheit entlässt, haben andere Gerichte das
Problem dem Bundesgerichtshof vorgelegt. Doch dessen Senate sind sich
untereinander ebenfalls uneinig. Längst hätte der Gesetzgeber die
Sache an sich ziehen müssen. Doch das Parlament ist, ein Jahr nach
dem Spruch der Europa-Richter, immer noch nicht zu Potte gekommen.
Deshalb müssen Polizisten Überstunden schieben und Bürger in Angst
leben. Ein Skandal.

Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303