Rheinische Post: Rüge für Minister = Von Detlev Hüwel

Die Rüge, die der Verfassungsgerichtshof (VGH)
in Münster Norbert Walter-Borjans erteilt hat, ist sicher kein
Ruhmesblatt für den NRW-Finanzminister. Er hat – aus welchen Gründen
auch immer – dem Landtag viel zu spät den Haushaltsentwurf für 2012
zugeleitet, was den verfassungsrechtlichen Vorgaben eindeutig
zuwiderläuft. Insofern hat der VGH mit seinem schneidigen Präsidenten
Michael Bertrams wieder einmal eine Schwachstelle in der
Landespolitik gebrandmarkt. Walter-Borjans mag sich damit trösten,
dass sich schon etliche seiner Vorgänger Rügen aus Münster
eingefangen haben. Meist lag die strittige Angelegenheit schon länger
zurück, wenn das Urteil gesprochen wurde. Deshalb reagierten die
Betroffenen nach außen hin zwar zerknirscht, während sie innerlich
vermutlich gedacht haben: „Schnee von gestern“. Doch mit zwei
haushaltsrechtlichen Urteilen hat „Münster“ Marksteine gesetzt: 2011,
als es Tricksereien mit dem Nachtragshaushalt unterband, und jetzt,
indem klargestellt wurde, dass ein Haushaltsentwurf beizeiten dem
Landtag zuzuleiten ist. Beide Urteile fallen in die Amtszeit von
Walter-Borjans. Er sollte darauf achten, nicht noch einmal
aufzufallen.

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