Die Stromverbraucher und der Staat sind
rechtlich nicht verpflichtet, Energiekonzerne wie RWE nach dem
Kohleausstieg für das Abschalten von Kraftwerken zu entschädigen.
Diese Rechtsposition bekräftigen Bundestagsjuristen in einer neuen
Stellungnahme im Auftrag der Grünen, die der Düsseldorfer
„Rheinischen Post“ (Mittwoch) vorliegt. Der Wissenschaftliche Dienst
des Bundestags war bereits im Oktober 2018 zu dem Schluss gelangt,
dass milliardenschwere Entschädigungszahlungen an RWE und Co. nicht
notwendig sind. „Die – weiterhin aktuelle – Ausarbeitung der
Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages kommt zu dem
Ergebnis, dass eine gesetzlich angeordnete Stilllegung von
Kohlekraftwerken grundsätzlich auch ohne Entschädigungsleistung
möglich ist“, heißt es nun in der aktuellen Stellungnahme.
Entschädigungen seien nur in solchen Einzelfällen geboten, in denen
ansonsten unzumutbare wirtschaftliche Belastungen verblieben. „Der
Bericht der Kohlekommission gibt keine Hinweise auf das Bestehen
unzumutbarer wirtschaftlicher Belastungen in Bezug auf einzelne
Kraftwerke“, so die Juristen. Die Kommission hatte im
Ausstiegsbeschluss Ende Januar Entschädigungen an die Konzerne
dennoch empfohlen, da die Bundesregierung eine solche Aussage zuvor
vorgegeben hatte. „Die Milliarden-Forderungen von RWE sind absurd,
gerade wenn man sich die Rechtslage anschaut“, erklärte dagegen
Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer. „Warum Krankenpfleger und
Polizisten für Kraftwerke zahlen sollen, die seit Jahrzehnten
abgeschrieben sind und mit denen RWE schon Milliarden verdient hat,
versteht niemand“, sagte Krischer.
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