Rheinische Post: Sachsens Kultusministerin will an „Sitzenbleiben“ festhalten / Leistungsprinzip muss auch in Schule gelten

In der Debatte um das „Sitzenbleiben“ an
deutschen Schulen hat sich die Kultusministerin des Freistaats
Sachsen, Brunhilde Kurth (parteilos), für ein Beibehalten der
Wiederholungsjahrgänge für Schüler mit besonders schlechten
Leistungen ausgesprochen. „Das Leistungsprinzip muss auch in der
Schule gelten“, sagte Kurth der in Düsseldorf erscheinenden
„Rheinischen Post“ (Dienstagausgabe). Sitzenbleiben sei „keine
Schmach, sondern eine zweite Chance“, sagte Kurth. „Die Zeugnisse
geben Auskunft über die Befähigung des Schülers und sind keine
Dokumente der Schönfärberei“, sagte die Ministerin, die von der CDU
für das Amt nominiert wurde. Man bleibe in Sachsen daher bei dem
bewährten Prinzip, das schlechte Leistungen von Schülern ab der
dritten Klasse auch zum Wiederholen der Klasse führen können.
„Schüler haben die Möglichkeit, eine mangelhafte Leistung mit einer
guten Leistung in einem anderen Fach auszugleichen“, so Kurth. Das
sei eine faire Lösung. Die Schulen und die Eltern müssten ein
Interesse daran haben, dass den Schülern „Grenzen aufgezeigt werden“,
sagte Kurth. Die Schüler würden im Wirtschaftsleben und in der
Gesellschaft mit Anforderungen konfrontiert, die eine gewisse
Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit voraussetzten. „Es bringt
nichts, die Schüler mit außergewöhnlich schlechten Leistungen in eine
zentrale Abschlussprüfung zu schleppen, das sie dann nicht bestehen.“

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