Die Islamschule des Vereins „Einladung zum
Paradies“ wird vorerst nicht nach Mönchengladbach ziehen. Dafür gibt
es zumindest einen einfachen Grund: Für ihr geplantes Zentrum haben
die Salafisten Bauvorschriften und Antragsformalitäten unzureichend
berücksichtigt. Dies gilt es in aller Sachlichkeit festzuhalten. Denn
die muslimische Splittergruppe neigt dazu, sich als Opfer von
Vorurteilen und religiöser Hetze darzustellen. Bleiben wir bei den
Tatsachen: Salafisten werden vom Verfassungsschutz beobachtet, weil
es Hinweise gibt, dass sie Menschen radikalisieren. Ihre Wortführer
verunglimpfen Journalisten im Internet, weil diese von ihrem Recht
Gebrauch machen, die Öffentlichkeit über mittelalterliche
Vorstellungen von Fundamentalisten zu informieren, die nicht mit dem
Grundgesetz vereinbar sind. Zugleich nehmen Salafisten mit größter
Selbstverständlichkeit die Vorzüge eines aufgeklärten Landes in
Anspruch: ihr gutes Recht, sich in aller Öffentlichkeit zu
versammeln, um ihren Glauben zu demonstrieren. Hier wird
offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen. Wer wollte, konnte sich in
den letzten Wochen ein detailliertes Bild über die Vorgänge in
Mönchengladbach verschaffen. Das zählt zu den wichtigsten Rechten in
diesem Land. Mag sein, dass seine Bedeutung von manchem Islamisten
verkannt wurde.
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