Mit einer neuen Verordnung will
Bundesernährungsminister Christian Schmidt künftig für mehr Klarheit
über problematische Stoffe in Lebensmitteln sorgen. „Durch die
Pflicht zur Allergenkennzeichnung wird für Millionen von Allergikern
der Einkauf und das Leben einfacher werden“, kündigte der
CSU-Politiker im Gespräch mit der in Düsseldorf erscheinenden
„Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe) an. Danach müssen vom 13.
Dezember an auf verpackter Ware die Allergene in der Zutatenliste
deutlich hervorgehoben werden. Informationspflichten gelten dann auch
für lose Ware, und zwar unabhängig davon, ob sie im Supermarkt, beim
Bäcker, in der Eisdiele oder im Restaurant verkauft werden.
Allerdings können diese vom Verkaufspersonal auch mündlich erteilt
werden. „Nur wenn ein Allergiker weiß, ob etwa in einem Brötchen oder
in einer Eis-Kugel für ihn gefährliche Allergene enthalten sind, kann
er diese meiden“, betonte Schmidt. Für ihn sei es wichtig gewesen,
sowohl das hohe Schutzniveau für Verbraucher zu gewährleisten als
auch die Vorschriften für kleine handwerkliche Betriebe und die
klassische Ladentheke praktikabel zu machen. Nach monatelangen
Fachgesprächen hat sich der Minister jetzt entschlossen, unter
bestimmten Voraussetzungen auch eine „mündliche Allergeninformation“
zuzulassen, wenn der Kunde zugleich Hinweise auf schriftliche
Auskünfte vorfinde und diese jederzeit einsehbar seien. Darauf müsse
in der Menükarte oder auf einem gut sichtbar angebrachten Schild
ausdrücklich hingewiesen werden. Die eigentliche Information über
potentiell allergen wirkende Zutaten könnten dann in einer Kladde
bereitgehalten werden. Schmidt betonte, dass die neuen Vorschriften
für Lebensmittelunternehmer, nicht jedoch für Privatpersonen gelten.
Der selbst gebackene Kuchen für den Kindergeburtstag müsse
selbstverständlich keine Bezeichnung aufweisen, allerdings bekämen
die Eltern beim Kuchen aus der Konditorei mehr Klarheit.
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