Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD)
will die gesetzliche Frauenquote für Führungsgremien in Unternehmen
in der kommenden Wahlperiode verschärfen. „Die Unternehmen, die
meinen, sie können sich mit Nichtstun aus der Verantwortung stehlen,
provozieren, dass wir uns das Gesetz zur Frauenquote in der nächsten
Legislaturperiode wieder vornehmen und weiter verschärfen“, sagte
Schwesig der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“
(Freitagausgabe). „Wir müssten dann die gesetzliche verbindliche
Frauenquote auf insgesamt mehr Unternehmen ausweiten“, sagte
Schwesig. Das Gesetz zur Frauenquote wirke dort, wo es Unternehmen
die verbindliche Frauenquote von 30 Prozent in den Aufsichtsräten
vorschreibe. „Aber wir sehen auch, dass dort, wo wir den Firmen
Spielräume gelassen haben, ein Großteil nichts macht“, sagte
Schwesig.
KONTEXT:
Die gesetzliche Frauenquote gilt seit Mai 2015 und wirkt seit
Anfang 2016. Das Gesetz sieht für die rund 100 börsennotierten und
voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen eine verbindliche
Frauenquote von 30 Prozent in Aufsichtsräten vor. Für börsennotierte
oder mitbestimmungspflichtige Unternehmen gilt die so genannte
Flexi-Quote: Sie sollen sich selbst eine Zielvorgabe machen und über
die Einhaltung regelmäßig berichten. Eine erste Bilanz ergab, dass
sich mehr als die Hälfte dieser Unternehmen lediglich die Zielvorgabe
größer Null setzten.
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