Das Bundesverfassungsgericht kippt einen Teil
der Verschonungsregeln für Firmenerben, weil sie zu weit gehen.
Spätestens ab Mitte 2016 muss der Gesetzgeber den Steuernachlass
eindeutiger daran knüpfen, dass Firmenerben nach dem Betriebsübergang
tatsächlich Arbeitsplätze erhalten. Damit unterstreicht das Gericht
das Gemeinwohlinteresse. Das ist sinnvoll und gerecht. Es fördert
zudem die Akzeptanz der Vorteile für Firmen. Das Gericht stellt die
Verschonung der Betriebe jedoch nicht grundsätzlich infrage, und auch
das ist klug. Die Erbschaftsteuer darf nicht der Grund dafür sein,
dass die Nachkommen Firmenanteile verkaufen, notwendige Investitionen
unterlassen, Arbeitsplätze abbauen oder den Betrieb ganz schließen.
Politisch und betriebswirtschaftlich überaus sensibel ist eine neue
Hürde, die das Gericht für größere Unternehmen errichtet. Sie sollen
künftig nachweisen müssen, dass sie des Nachlasses bedürfen.
Kriterien für diese „Bedürfnisprüfung“ muss die Koalition erst
entwickeln. Ein Einfallstor für eine intensive und langwierige
Verteilungs- und Gerechtigkeitsdebatte.
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