Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will
die gesetzlichen Krankenkassen gesetzlich verpflichten, ihre
Versicherten über die Funktionsweise der für 2021 geplanten
elektronischen Patientenakte umfassend zu informieren. Das geht aus
der Antwort des Gesundheitsministeriums auf eine kleine Anfrage der
FDP-Fraktion hervor, die der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Montag)
vorliegt. „Die Bundesregierung beabsichtigt, Informationspflichten
der Krankenkassen über die elektronische Patientenakte gesetzlich zu
regeln, damit die Versicherten befähigt werden, mit den Zugriffswegen
und der Datenverwaltung der elektronischen Patientenakte umzugehen“,
heißt es in der Antwort. Noch ungeklärt ist demnach die Finanzierung
des Betriebs der Patientenakten, denn jeder einzelne Vorgang muss in
den Akten gespeichert werden. „Die Bundesregierung prüft, im Rahmen
eines Digitalisierungsgesetzes auch Regelungen zur Finanzierung der
elektronischen Patientenakte und zur Vergütung der Leistungserbringer
zu schaffen“, heißt es in der Antwort. Der FDP gehen Spahns
Vorbereitungen weiterhin nicht schnell genug vonstatten. „Wie sehr
der Bundesgesundheitsminister hinterherhinkt, zeigt sich schon
dadurch, dass sich Krankenkassen nicht mehr anders zu helfen wissen
und selbst in die Offensive gehen, indem sie eigene Konzepte
entwickeln und ihren Mitgliedern zur Verfügung stellen“, sagte die
FDP-Politikerin Christine Aschenberg-Dugnus. „Dies ist durchaus
lobenswert, ändert aber nichts an der Tatsache, dass wir dringend
einheitliche Vorgaben mit einem festgelegten Rahmen für eine
elektronische Patientenakte benötigen. Derzeit weiß keiner der
Beteiligten, wie eine solche wirklich aussehen soll und was sie
beinhalten darf“, sagte sie. Kontext Union und SPD hatten die
Einführung der elektronischen Patientenakte für gesetzlich
Versicherte im Jahr 2021 im Koalitionsvertrag vereinbart.
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte die Vorgabe der
Bedingungen für die Patientenakte unlängst vorgezogen. Sie sind im
Terminservicestellengesetz enthalten, das Spahn unlängst vorgestellt
hatte und das nach der Sommerpause ins Kabinett kommen soll. Die
elektronische Gesundheitskarte, die seit 2015 für alle gesetzlich
Versicherten obligatorisch ist, hat mit der neuen Patientenakte
nichts zu tun. Auf ihr sind weiterhin nur die Stammdaten des
Versicherten und einige Notfallinformationen gespeichert. Der
Minister erhofft sich von der elektronischen Patientenakte unter
anderem Einsparungen bei den Gesundheitsausgaben, denn sie soll dabei
helfen, Doppel-Untersuchungen und Doppel-Therapien von Ärzten zu
vermeiden. Der Versicherte selbst soll zudem wie beim Online-Banking
mit PIN und TAN einen einfachen Zugriff auf seine persönlichen
Befunde und andere Daten auf dem Smartphone oder dem Tablet bekommen.
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