Viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen holen
sich einen Teil der Kosten für Versorgung und Unterbringung von den
Flüchtlingen zurück. Das haben Recherchen der in Düsseldorf
erscheinenden „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe) ergeben. So
verlangt die Stadt Nettetal von einem erwachsenen Asylsuchenden 74,15
Euro für Bekleidung, Unterkunft und Energie. Das Geld zieht die Stadt
dem Flüchtling von seinem „Taschengeld“ ab, das deutlich knapper
bemessen ist als der Hartz-IV-Regelsatz. Neuss behält 33,50 Euro von
jedem erwachsenen Flüchtling für Strom ein. Die Stadt Mönchengladbach
verfährt ähnlich. In Mettmann sollen Flüchtlingen für Strom und wohl
auch für die Unterkunft laut eines Bescheids knapp 80 Euro pro Person
abgezogen bekommen. Die Stadt bestreitet einen solchen Abzug. Sie
spricht von einem „nur buchtechnischen Abzug, den die Flüchtlinge
nicht wirklich zahlen müssen“. Die Bezirksregierung Arnsberg, die für
die Verteilung der Flüchtlinge in NRW zuständig ist, kennt nach
eigener Aussage diese Praxis bisher nicht. „Das höre ich zum ersten
Mal“, sagte ein Sprecher. Der Flüchtlingsrat NRW bestätigte die
Praxis hingegen und kritisiert sie. „Strom wird recht oft abgezogen.
Auch werden häufig Gutscheine für Kleiderkammern ausgeteilt“, sagte
die Geschäftsführerin des Flüchtlingsrates, Birgit Naujoks.
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