Das Grundmuster wiederholt sich: Rot-Grün
erlässt Reformgesetze und überlässt die Ausführung und vor allem die
Finanzierung den Kommunen. Sie sollen beispielsweise für eine bessere
Integration von pflegebedürftigen Älteren sorgen. Kostenerstattung?
Fehlanzeige. Unter dem Strich machten die Kommunen sogar noch einen
Gewinn, behauptet die Landesregierung forsch. Sie setzt sich damit
über das in NRW gesetzlich verankerte Konnexitätsprinzip hinweg,
demzufolge das Land den Kommunen für neue Aufgaben die nötigen Mittel
geben muss – ganz nach dem Motto: Wer die Musik bestellt, bezahlt sie
auch. Ähnlich jetzt das Tauziehen um das Inklusionsgesetz. Das Land
behauptet, die Ausweitung des gemeinsamen Unterrichts von behinderten
und nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern bürde den Kommunen
keine zusätzlichen Kosten auf. Die Städte und Kreise behaupten glatt
das Gegenteil. Die Fronten sind verhärtet. Vielleicht macht Rot-Grün
den Kommunen im letzten Moment noch ein Zugeständnis und sagt ihnen
zu, die tatsächlich entstandenen Kosten nach einer Evaluierungsphase
zu erstatten. Bleibt die Regierung stur, ziehen die Kommunen vor den
Kadi. Sie haben nichts zu verlieren.
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