Im Streit um die verschärfte Frauenförderung in
NRW bietet die Landesregierung rund 70 klagenden Beamten zusammen
etwa 80.000 Euro an. Im Gegenzug müssen sie ihren juristischen
Widerstand gegen das neue NRW-Dienstrecht aufgeben. Das bestätigte
ein Sprecher des NRW-Innenministeriums der in Düsseldorf
erscheinenden „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe). Seit Juli müssen
in der NRW-Verwaltung Frauen auch dann bevorzugt befördert werden,
wenn sei innerhalb einer bestimmten Bandbreite schlechter als
konkurrierende Männer qualifiziert sind. Diese Vorgabe ist
verfassungsrechtlich umstritten. Nach Angaben der Landesregierung
haben bislang 75 betroffene Männer Rechtsmittel dagegen eingelegt.
Allein in der NRW-Finanzverwaltung zogen nach dem Angebot der
Landesregierung elf Betroffene ihre Klagen zurück. Ein Sprecher des
Innenministeriums sagte der Redaktion: „Die Landesverwaltung betreibt
insgesamt fünf Musterverfahren. In allen anderen Verfahren, also
nicht den Musterverfahren, wird sich das Land einer
Erledigungserklärung der Beamten anschließen. Das Land erklärt in
diesen Fällen die Übernahme der Verfahrenskosten.“ Die genaue Höhe
der Kosten hänge vom jeweiligen Streitwert ab und sei deshalb noch
nicht bekannt. „Aber als Durchschnittswert pro Verfahren könnten für
die Gerichtskosten rund 140 Euro und für die Anwaltskosten der
Beamten rund 1000 Euro realistisch sein“, so der Sprecher. Außerdem
wird den Beamten zugesagt, dass die strittigen Stellen nicht besetzt
werden, bis der juristische Streit um die Verfassungskonformität des
neuen NRW-Dienstrechts geklärt ist.
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