Rheinische Post: Top-Jurist kritisiert Angriffe der Union auf Umwelthilfe

Die Diskussion in CDU und CSU über eine
Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe stößt bei
Rechtsexperten auf scharfe Kritik. „Nach meiner Einschätzung gibt es
derzeit keinen Anlass, die Gemeinnützigkeit der Umwelthilfe in Frage
zu stellen“, sagte Rainer Hüttemann, Direktor des Instituts für
Steuerrecht an der Universität Bonn und Autor des juristischen
Standardwerks für Gemeinnützigkeitsrecht, der Düsseldorfer
„Rheinischen Post“ (Dienstag). „Mich erinnert die ganze Diskussion an
das bekannte Motto: Der Überbringer der schlechten Nachrichten wird
erschlagen“, fügte Hüttemann auch mit Blick auf die erfolgreichen
Fahrverbotsklagen der Umwelthilfe hinzu. Ob eine Organisation wie die
Umwelthilfe gemeinnützig sei, hänge nicht von politischen
Einschätzungen, sondern allein davon ab, ob die Organisation die in
der Abgabenordnung bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen erfülle.
Zudem sei dafür allein die Finanzverwaltung des jeweiligen
Bundeslandes zuständig, sagte Hüttemann. Für die Gemeinnützigkeit sei
es unerheblich, in welcher Höhe eine Organisation Spenden erhalte
oder in welchem Umfang sie sich durch wirtschaftliche Tätigkeiten
zusätzliche Mittel für ihre satzungsgemäßen Zwecke beschaffe. Zudem
sieht der Rechtswissenschaftler mögliche Folgen für weitere
Gruppierungen.  “Die Debatte ist insofern kritisch zu sehen,
als man mit ähnlichen Argumenten auch die Gemeinnützigkeit
anderer - politisch unliebsamer – Organisationen in Zweifel
ziehen könnte“, sagte Hüttemann.

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