Rheinische Post: Union erwägt Gesetzentwurf zur Sterbehilfe zu verschärfen

Die Union erwägt den Gesetzentwurf zur
Sterbehilfe zu verschärfen. Ein bereits ausformulierter alternativer
Entwurf, der der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“
(Freitagausgabe) vorliegt, sieht vor, das strafrechtliche Verbot der
Sterbehilfe deutlich weiter zu fassen, als vom FDP-geführten
Justizministerium geplant. Demnach soll organisierte Sterbehilfe,
Suizidförderung aus selbstsüchtigen Motiven und „die Werbung zur
Förderung von Selbsttötungen“ ausdrücklich verboten werden. „Das
Auftreten von Organisationen, die eine ,Suizidbeteiligung– als
Dienstleistung anbieten und für ihr Tätigwerden auch öffentlich
werben, stellt eine neue Entwicklung dar, die eine Reaktion des
Gesetzgebers erfordert“, heißt es in dem Entwurf. „Wenn man nur die
gewerbsmäßige Sterbehilfe verbietet, ist das ähnlich, wie das
Falschparken auf dem Mars zu verbieten“, sagte der
Behindertenbeauftragte der Regierung Hubert Hüppe, der zu den
Kritikern des aktuellen Gesetzentwurfs zählt. Das Problem liege
bereits in der organisierten Sterbehilfe, gegen die der Gesetzgeber
etwas unternehmen müsse, nicht erst in der Frage, ob diese
gewerbsmäßig sei.

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