Rheinische Post: Union erwägt steuerliche Besserstellung gleichgeschlechtlicher Paare

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
zum Adoptionsrecht homosexueller Partner hält die
Unions-Bundestagsfraktion nun auch eine steuerliche Besserstellung
der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften für möglich. „Ich gehe
davon aus, dass sich die Stimmen mehren, die dieses Thema mit einer
steuerlichen Besserstellung der gleichgeschlechtlichen
Lebenspartnerschaften verknüpfen wollen“, sagte der stellvertretende
Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Günther Krings (CDU), der
in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe).
Eine pauschale Ausdehnung der Steuernachlässe auf homosexuelle
Lebenspartnerschaften sei zwar unwahrscheinlich, sagte Krings. „Hier
ließe sich allenfalls über eine stärkere Ausrichtung des Splittings
auf Kinder nachdenken. Wenn wir hingegen das Füreinander-Einstehen
zweier Menschen für entscheidend halten, müssen wir generell
Menschen, die dauerhaft zusammenleben, steuerlich besserstellen“, so
Krings. Dies würde dann beispielsweise auch für Geschwister gelten,
die im Alter zusammenleben. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
zur Sukzessivadoption müsse aber „zügig umgesetzt“ werden, so Krings.

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