Die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder sollen
nach Plänen der Unionsfraktion im Bundestag nun doch verpflichtend
werden. Wie die in Düsseldorf erscheinende Rheinische Post aus
Koalitionskreisen erfuhr, sollen Eltern sowohl das Elterngeld wie
auch das geplante Betreuungsgeld nur dann erhalten, wenn ihre Kinder
an den empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt teilnehmen.
Voraussichtlich soll die neue Pflicht zur Vorsorge zeitgleich mit dem
Betreuungsgeldgesetz auf den Weg gebracht werden. Das Betreuungsgeld
für Eltern, die für ihre Kleinkinder keine öffentlich geförderte
Betreuung in Anspruch nehmen, soll Anfang 2013 in Kraft treten.
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