Der stellvertretende Vorsitzende der
Unionsfraktion, Stephan Harbarth, hat die Entscheidung der
Bundesnetzagentur zum Stopp der Vorratsdatenspeicherung als
„voreilig“ kritisiert. „Sicherheitspolitisch besteht die
Notwendigkeit zur Speicherung der Daten nach wie vor fort. Die
Gefahrenlage ist unvermindert hoch“, sagte Harbarth der in Düsseldorf
erscheinenden „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe). Das
Oberverwaltungsgericht in Münster hatte die Entscheidung, auf die
sich die Bundesnetzagentur nun beruft, in einem Eilverfahren
getroffen. „Das OVG Münster hat in der Hauptsache noch kein Urteil
gesprochen und kann nationales Recht nicht aufheben“, sagte Harbarth.
Es wäre wünschenswert gewesen, „dass die Bundesnetzagentur zunächst
die gemeinsame Positionierung der Bundesregierung abgewartet hätte“,
so Harbarth.
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